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Der Grenzgänger hat folgende Wahlmöglichkeiten, sich zu versichern :
- Gesetzliche deutsche Krankenkasse - Private deutsche Krankenversicherung - Gesetzlich anerkannte Schweizer Krankenversicherung - Grenzgänger Modell Mondial
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b) Private deutsche Krankenversicherung Einkommensunabhängige Beitragszahlung. Sie bestimmen selbst den Beitrag durch Ihre Wahl der Tarife bzw. Leistungen. Die Beitragseinstufung erfolgt pro Person nach Alter und Geschlecht. Der Abschluß der Pflegeversicherung ist Pflicht. |

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a) Gesetzliche deutsche Krankenkasse Einkommensabhängige Beitragszahlung für Regelleistungen der gesetzlichen deutschen Krankenkassen. Der Höchstbetrag für Grenzgänger liegt ab dem 01.01.2010 bei 631,90 Euro monatlich. |

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c) Gesetzlich anerkannte Schweizer Krankenversicherung ( nach KVG = Krankenversicherungsgesetz Schweiz ) Prämienhöhe unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, aber unterschiedlich je nach Schweizer Krankenkasse. Es ist keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich. Eine Grundversorgung bei Behandlung in der Schweiz nach Schweizer Sozialrecht und in Deutschland nach deutschem Recht. Nur geringe Leistungen im Pflegefall. |

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d) Grenzgänger Modell Mondial Das ist die Kombination zwischen der Schweizer Krankenkasse Vivao Sympany ( ehemals ÖKK ) und einer privaten deutschen Krankenkasse. Mit dieser, speziell für den Grenzgänger und seine Familienangehörigen entwickelten, Kombination haben Sie folgende Vorteile :
- Bei stationärem Spitalaufenthalt können Sie das Krankenhaus, sowie den Arzt, welcher Sie behandeln soll, frei wählen. Ganz gleich, ob in Deutschland oder in der Schweiz
- Zahnbehandlung und Zahnersatz, weltweit
- Volle Anrechnung der Vorversicherungszeit bei der Aufnahme in die Schweizer Krankenkasse. Dies bedeutet für Sie: Versicherungsschutz bereits ab dem 1. Tag
- Lohnunabhängige günstige Beiträge, besonders auch für Familien und ältere Versicherte
- Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern bis 100 %
- Der Abschluss der Pflegeversicherung ist freiwillig
- Unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche deutsche Krankenkasse möglich
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Grundsätzlich gilt : Einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, wie in Deutschland, gibt es nicht.
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