Allgemeines

 

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Seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge sind grundsätzlich auch Personen mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz und Wohnsitz in einem EU-Ausland krankenversicherungspflichtig in der Schweiz. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmebestimmungen: u.a. für Grenzgänger aus Deutschland, die sich auf Wunsch weiterhin in dem Land, in dem sich der Wohnort befindet, versichern können.

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