Säule 3a: gebundene Vorsorge

 

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Persönliche Vorsorge

Die Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen oft nicht aus, um sich im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die Lücke können Aufenthalter mit Ihrer privaten Vorsorge decken. Die private Vorsorge wird steuerlich gefördert.Es werden 2 Säulen unterschieden:

Gebundene Vorsorge

Die angesparten Mittel aus dieser Versicherung dienen ausschließlich und unwiderruflich der Vorsorge - daher: "gebundene" Vorsorge. Dieser Teil der privaten Vorsorge wird vom Staat gefördert und bringt die größten steuerlichen Vorteile. Gleichzeitig unterliegt sie klaren gesetzlichen Bedingungen bezüglich Laufzeit, Einzahlungen und Begünstigung.
Im Gegensatz zur freien Vorsorge wird in der gebundenen Vorsorge bei der Auszahlung des Kapitals eine einmalige Steuer erhoben. Der Betrag, der hier pro Jahr maximal investiert werden kann ist im Jahr 2010 : 6.566 CHF.