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Säule 2: BVG/KTG/UVG

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Beruflicher Vorsorge (BGV) Die berufliche Vorsorge versichert Arbeitnehnmer, die das 17.Lebensjahr (für die Risiken Tod u. Invalidität) bzw. das 24. Lebensjahr (Altersvorsorge) vollendet haben und ein gesetzlich definiertes Mindesteinkommen erzielen.
Die Beiträge sind obligatorisch nur vom Arbeitsentgelt zwischen 23.205 CHF/Jahr und 79.560 CHF/Jahr zu entrichten. Es ist zwischen Beiträgen für die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität und für Altersleistungen zu unterscheiden. Die Beiträge betragen in Abhängigkeit von Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) für Risikoleistungen 3,3 - 7,5 % und für Altersleistungen 7 - 18 %, gestaffelt nach Altersgruppen - mindestens aber 3.315 CHF/Jahr. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen.
Für die 2. Säule gilt das Kapitaldeckungsverfahren, d.h. die Beiträge werden auf individuellen Konten der Arbeitnehmer gesammelt und mit gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 2,75 % (2008) verzinst. Es wird kein Staatszuschuss erbracht.
Männer erhalten nach Vollendung des 65., Frauen z.Zt. nach Vollendung des 64. Lebensjahres eine Altersrente in Höhe von derzeit 7,2 % pro Jahr des angesammelten Altersguthabens einschließlich Zinsen.
Bis spätestens 3 Jahre vor Rentenbeginn kann die Auszahlung des Altersguthabens, anstelle einer Rentenzahlung, beantragt werden. Die Renten der 2. Säule sind im vollen Umfang steuerpflichtig. Die Leistungen der BVG/Pensionskasse ergänzendie Leistungen der AHV/IV im Alter, bei Invalidität und beim Tod des Versorgers.
Neu führt die BVG Revision eine vom Koordinationsabzug verschiedene Eintrittsschwelle ein. Sie beträgt 19.890 CHF. Ab einem AHV - pflichtigen Jahreslohn in dieser Höhe sind Arbeitnehmer/innen obligatorisch in der 2. Säule versichert.
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