Krankenversicherung

 

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Krankenversicherung

Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Alle Mitglieder der Familie, Erwachsene wie Kinder, sind individuell versichert. Jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, muß sich innerhalb von drei Monaten versichern. Die gleiche Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind einer Krankenversicherung anschließen müssen. Der Versicherte kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muß ihn unabhängig von seinem Alter und seinem Gesundheitszustand akzeptieren, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen.

Die soziale Krankenversicherung gewährt Leistungen bei :

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Krankheit
Darunter wird die Beeinträchtigung der physischen oder geistigen Gesundheit verstanden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist und die eine Untersuchung oder eine medizinische Behandlung verlangt oder eine Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt.

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Mutterschaft
Dazu gehören die Schwangerschaftskontrolle und die Entbindung, wie auch die anschließende Erholungszeit für die Mutter.

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Unfall
( wenn nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt ): Unter diesen Begriff fällt die plötzliche und ungewollt verursachte Schädigung, die dem Körper durch eine außergewöhnliches, äußeres Ereignis zugeführt wird, das die physische oder mentale Gesundheit beeinträchtigt.

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Selbstbeteiligung ( Franchise )

Es sind verschiedene Franchise wählbar : 300,- CHF, 500,- CHF, 1000,- CHF, 1.500 CHF, 2000,- CHF und 2.500,- CHF. Dies ändert die Kostenbeteiligung des Versicherten, jedoch nicht die Deckung der Behandlungskosten. Je höher die Franchise ist, desto niedriger ist die Prämie, die verlangt wird. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, werden die Kosten zu 90% ersetzt, bis eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% max. 700 CHF pro Kalenderjahr erreicht ist.
Beispiel: Arztrechnung: 1.000 CHF/Jahr. Hiervor wird die vereinbarte Franchise abgezogen, bspw. 300 CHF, verbleiben 700 CHF. Von diesem Restbetrag sind lediglich weitere 10 %, d. h. 70 CHF selbst zu bezahlen, so dass die Schweizer Krankenkasse insgesamt 630 CHF übernimmt.
Somit hat der Aufenthalter bei einer Arztrechnung in Höhe von 1.000 CHF einen Betrag von 370 CHF selbst bezahlt, die Differenz von 630 CHF hat die Schweizer Krankenkasse bezahlt

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Kinder

Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% bis max. 350 CHF pro Kalenderjahr.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit Sie die für sich günstigste Lösung und die günstigste Krankenkasse finden können.

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Das D/CH Krankenversicherungsmodell speziell für Aufenthalter

Das ist die Kombination zwischen einer Schweizer Krankenkasse und einer Deutschen Zusatzversicherung, die Leistungen abdeckt, die in der Schweiz nur mangelhaft oder sehr teuer abgesichert werden können, wie z.B. Zahnbehandlung oder die Mehrleistungen im Krankenhaus (1 oder 2 Bettzimmer und freie Arztwahl).
Bei diesem speziell für den Aufenthalter entwickelten Modell besteht freie Arztwahl in der ganzen Schweiz und in Deutschland, freie Arztwahl im Krankenhaus, freie Krankenhauswahl in Deutschland und in der Schweiz, 100% Zahnbehandlung / bis zu 80% Zahnersatz, und man ist komplett Privatpatient. Hier handelt es sich um ein Krankenversicherungsmodell mit einem sehr interessanten Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Rückkehr in eine gesetzliche deutsche Krankenkasse ist garantiert.

Je nach Kanton, Eintrittsalter und wählbarer Franchise ist der Beitrag unterschiedlich hoch.

 Bitte sprechen Sie uns an, gerne erstellen wir Ihnen in Verbindung mit unseren Kooperationspartnern, ein für Sie maßgeschneidertes Angebot.


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